Vor dem Hintergrund der Umsetzungsprobleme der elektronischen Übermittlung der Vermögensbildungsbescheinigung 2017 hat das BMF die Frist für die Übermittlung einmalig für das Anlagejahr 2017 um sechs Monate bis zum 31. August 2018 verlängert (Az. IV C 5 - S-2439 / 12 / 10001).
Das FG Baden-Württemberg erläuterte in einem Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes, die Zollverwaltung sei berechtigt, eine Prüfung zur Kontrolle des Mindestlohngesetzes (MiLoG) anzuordnen (Az. 11 V 2865/16).
Eine von der Körperschaftsteuer befreite gemeinnützige GmbH im Bereich der Altenpflege, haftet nicht für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer für die Vergütungen an ihre Fahrer. Die Vergütungen sind steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 3 K 888/16).