Das BMF hat sein Schreiben vom 28.01.2019 zur Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet um eine Nichtbeanstandungsregelung im Zusammenhang mit der Einführung von § 22f UStG und § 25e UStG ergänzt (Az. III C 5 - S-7420 / 19 / 10002 :002).
Das BMF hebt sein Schreiben vom 13. Juni 2005 zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder auf (Az. IV C 6 - S-2133 / 13 / 10002).
Um allen Eventualitäten eines unkontrollierten Brexit vorzubeugen, hat die EU-Kommission einen Zoll- und Steuer-Leitfaden für Unternehmen veröffentlicht. Der DStV berichtet.